Erste Hilfe im Betrieb: Hintergrundinformationen

Erste Hilfe im Betrieb: Hintergrundinformationen

Laut BGV (Berufsgenossenschaftliche Verordnung) § 24 Abs. 1 hat in Deutschland jeder Unternehmer dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.
Alle 2 Minuten geschieht in Deutschland in einem Unternehmen ein Unfall. Aus diesem Grund sollte jeder Unternehmer im eigenen Interesse ausreichend ausgebildete Ersthelfer in seinem Betrieb haben.

Vorschrift: in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5%, in sonstigen Betrieben 10%

Die betrieblichen Ersthelferschulungen werden nach Vorgaben der Berufsgenossenschaften durchgeführt. Unter anderem müssen die Lehrgänge nach §26 Abs. 2 der UVV (Grundsätze der Prävention) von einer von der Berufsgenossenschaft zugelassenen Stellen durchgeführt werden, was bei uns selbstverständlich der Fall ist. Die Ersthelfer absolvieren zunächst eine zweitägige Grundausbildung. Im Abstand von zwei Jahren folgt die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Fortbildung. Gern stimmen wir unsere Aus- und Fortbildungen speziell und individuell auf die Gegebenheiten in Ihrem Betrieb bzw. Ihrer Branche ab.

In der Erste-Hilfe-Grundausbildung geht es unter anderem um:

  • Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen / Rettung
  • die gesetzliche und moralische Verpflichtung zur Hilfeleistung
  • die eigene Gefahrensituation bei Notfallsituationen einschätzen und der Eigenschutz
  • die Rettungskette
  • Notruf
  • Absichern der Unfallstelle
  • Retten aus Kraftfahrzeugen
  • Retten aus einem Gefahrenbereich
  • Wärmeerhalt des Patienten und psychische Betreuung
  • Helmabnahme bei bewusstlosen Motorradfahrern
  • Erkennen eines Schlaganfalls und Durchführen der richtigen Maßnahmen
  • Erkennen eines Herzinfarkts und Durchführen der richtigen Maßnahmen
  • Erkennen von hirnbedingten Krampfanfällen und Durchführen der richtigen Maßnahmen
  • stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit
  • Störungen von Atmung und Kreislauf
  • Stromunfälle und Einleiten von entsprechenden Maßnahmen
  • Atem- und Kreislaufstillstand
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Knochenbrüche und Gelenkverletzungen
  • Bauchverletzungen
  • Wunden, Amputations-, Pfählungsverletzungen und bedrohliche Blutungen
  • Augenverletzungen
  • Schock erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • Verbrennungen / thermische Schäden
  • Vergiftungen und Verätzungen

Haben Sie weitere Fragen? Wir informieren Sie gerne persönlich unter Tel. 07952/3079934 oder per E-Mail: info@ehsw.eu.