Erste Hilfe im Betrieb

Erste Hilfe im Betrieb

In jedem Betrieb ist es notwendige Pflicht, ausreichend aus- und regelmäßig fortgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben.

 

Regelungen zur Ersten Hilfe im Betrieb

Zahl der sogenannten betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer, Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens.

Solche Kriterien werden von den zuständigen Unfallversicherungsträgern genannt.

Information zum Ersthelferkurs

Im gewerblichen Bereich gibt es weitere umfangreiche Regelungen zur Ersten Hilfe. Diese stehen kostenfrei im Internet auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Spitzenverband (DGUV) unter dem Link in jeweils aktueller Version zum Download bereit. Unter anderem finden sich dort folgende Schriften:

  • GUV R A1 wurde DGUV Vorschrift 1
  • BGG 984 wurde DGUV Grundsatz 304-001
  • GUV-I 5163 wurde DGUV Information 204-010

 

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